| Zum Vorschlag von  Martin Lindner (FDP), den Hartz-IV-Regelsatz um 30% zu kürzen und die Bezieher  von Hartz-IV-Leistungen zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten von Horst Liebermann Anfang Juli  2009 ging die Meldung durch die Medien, dass der Berliner FDP Spitzenkandidat  für die Bundestagswahl Martin Lindner für eine generelle Kürzung des ALG II  Regelsatzes um 30 % plädiert. Gleichzeitig sollen ALG II-Bezieher zu  gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden können. Sehr geehrter  Herr Dr. Lindner, herzlichen Glückwunsch für ihre Glanzleistung. Sie haben gute  Chancen für den Orden „Wider dem tierischen Ernst“. Allerdings geht Ihr  Vorschlag nicht weit genug. Alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten in den  Regierungen, Ministerien, Verwaltungen etc. von Bund, Ländern und Kommunen  leisten doch gemeinnützige Arbeit. Deshalb sollten alle diese Menschen, von den  Spitzen der Regierung bis zum Pförtner, auf 70 % Hartz-IV gesetzt und zu  gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Man stelle sich vor, welche  gewaltigen finanziellen Mittel so eingespart werden könnten. Die frei werdenden  Gelder könnte man ja dann den Not leidenden Banken überweisen. Falls noch etwas  übrig bliebe, könnte man mit dem Abbau der Staatsverschuldung beginnen.  In der  Privatwirtschaft ist diese Vorgehensweise wegen rechtlicher Probleme leider  schwierig durchzusetzen. Deshalb sollte man hier die Umwandlung von zu hohen  Tariflöhnen in Niedriglöhne vorantreiben. (Wie wäre es mit 1 € pro Stunde?) Um  den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern und diese  Niedriglohn-Arbeitsplätze zu erhalten ist es unabdingbar, die  Unternehmenssteuern und die Sozialbeiträge der Unternehmen weiter zu senken,  weil die ausufernden Lohnnebenkosten doch Wettbewerbs-  und Arbeitsplatzkiller sind. |